Rechtliches

Gemäss dem Hepatitis C Gutachten von Prof. Ueli Kieser, 2015, erstellt für den VEMS besteht eine Nachrangigkeit der Wirtschaftlichkeit gegenüber der Behandlungsqualität. Auch können wirksame Therapien nicht ohne weiteres durch das BAG mit Limitationen rationiert werden (Hepatitis C Medikamente, PCSK9-Inhibitoren, Bempedoinsäure).

Bei den Wirtschaftlichkeitsverfahren sind zudem Medikamente per se wirtschaftlich und dürfen deshalb bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit durch santésuisse in den WZW Verfahren nicht berücksichtigt werden, wie Prof. Ueli Kieser in einem weiteren Gutachten feststellt, das für den VEMS erstellt wurde. Damit ist die ganze bisherige Rechtsprechung zur Wirtschaftlichkeit mindestens auf wacklige Säulen gestellt. Mehr dazu auf physicianprofiling.ch.

Normativ wirksame Kommunikation im Gesundheitswesen entspricht gemäss unserer Auffassung einem Klasse I Produkt und muss deshalb mit den assoziierten Gesetzen kompatibel sein. Falschaussagen sind entsprechend strafbar und können der Behörde SwissMedic gemeldet oder Strafanzeige erstattet werden. Dazu das Gutachten von Prof. Kieser zu Handen unserer Stiftung varifo.ch.

Die SGAIM wünscht ein Deprescribing von Statinen nach Herzinfarkt und setzt damit Menschen unmittelbar einem erhöhten Todesrisiko aus. Ist dieses Deprescribing als normative Äusserung legal. Hier die Antwort an den VEMS von unserem Rechtswissenschaftler Ueli Kieser.